Vom Staatskirchenrecht zum Religionsverfassungsrecht? – Ein Begriffsstreit und seine religionspolitischen Konsequenzen

Tagung der Evangelischen Akademie Loccum 
vom 5. bis 6. Dezember 2008
 

Die begriffliche Gegenüberstellung von „Staatskirchenrecht“ und Religionsverfassungsrecht“ bündelt eine weitverzweigte Debatte in eine griffige Alternative.
 

Im Kern geht es dabei um die Frage, ob die vielfältigen Prozesse religiöser Pluralisierung einerseits, rechtlicher Europäisierung andererseits dazu nötigen, das traditionell auf die institutionelle Stellung der Kirchen ausgerichtete „Staats­kirchenrecht“ zu einem „Religionsverfassungsrecht“ umzubilden, das ausgehend vom Grundrecht der Religionsfreiheit alle Religionsgemeinschaften in den Blick nimmt.

Im Hintergrund steht die aktuelle religionspolitische Auseinandersetzung um die rechtli­che Anerkennung des Islam. Während die christlichen Kirchen an einer Beibehaltung ihres privilegierten status quo interessiert sind, pochen die islamischen Verbände auf Gleichbehandlung. Von politischer Seite wird diese Situation zum Anlass genommen, um einen religionsrechtlichen „Systemwechsel“ zu diskutieren und nach Wegen zu suchen, wie die Anerkennung von Religionen, insbesondere des Islam, konsequent umgesetzt werden kann.

Die Tagung verfolgt das Ziel, die zentralen Aufgaben und Herausforderungen für die zukünftige Ausgestaltung des Religionsrechts herauszuarbeiten und für die politische und rechtliche Gestaltung zu gewichten.


Die Beiträge dieser Veranstaltung sind dokumentiert als Loccumer Protokoll 74/08.