Sicherungsverwahrung – Auf schmalem Grad zwischen Prävention und Freiheit

Tagung der Evangelischen Akademie Loccum 
vom 19. bis 21. Oktober 2009

gefördert durch die Holtfort-Stiftung

 

Unsicherheit bei den Justizorganen angesichts einer Gesetzeslage, die der notwendigen Rechtspraxis nicht in allen Fällen gerecht wird, Unsicherheit und Resignation in den Anstalten für Sicherungsverwahrte, sowie eine latente, durch negative Einzelfälle immer wieder geförderte Angst in der Bevölkerung bestimmen gegenwärtig die Praxis der Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit gegen besonders gefährliche Straftäter.

Einerseits scheint eine neue Politik der Strafverhärtung die rechtstaatlichen Möglichkeiten umfassender auszuschöpfen. Andererseits ist es angesichts der geltenden Formalien bei der Entscheidungsfindung im Einzelfall nicht zu verhindern, dass potentiell gefährliche Täter freikommen.

Welche Faktoren begründen die Legitimität einer über die Strafe hinausgehenden Verwahrung? Wo verläuft die Grenze zwischen dem Rechtsanspruch des Täters auf Freiheit, nachdem er seine Strafe verbüßt hat, und dem Anspruch der Allgemeinheit auf Schutz vor potentieller Gewalt sowie der Pflicht des Staates, diesen Schutz zu gewähren? Worauf läßt sich eine Gefährlichkeitsvoraussage verläßlich stützen? Wie geht man mit als gefährlich eingestuften Tätern im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht vorausgesetzten besonderen Pflicht zur Behandlung und späteren Wiedereingliederung dieser Menschen tatsächlich um? Welche besseren Alternativen gibt es zur bisherigen Rechtslage?

Die Tagung verfolgt das Ziel, im Dialog der unterschiedlichen Akteure (Gesetzgeber, Richter, Gutachter, Mitarbeitende im Vollzug, Gefängnisseelsorge, Wissenschaftler) die Schwächen der gegenwärtigen Rechtspraxis offen zu legen und zentrale Elemente einer Reform zu benennen und zu wägen.

Die Beiträge dieser Tagung sind dokumentiert als Loccumer Protokoll Nr. 63/09.