Betreuungsrecht – Zwischen Kostenexplosion, Qualitätssicherung und UN-Behindertenrechtskonvention

Tagung an der Evangelischen Akademie Loccum
vom 14. bis 16. März 2012

Die Frage der Betreuung von Menschen, die grundlegende Vollzüge ihres Lebens nicht mehr selbst regeln können, gewinnt angesichts der demographischen Entwicklung immer weiter an Bedeutung. Bereits im Jahr 2010 lag die Zahl der Betreuungsfälle in Deutschland bei fast 1,3 Mio. Menschen; Tendenz steigend.

Die mit der Betreuung verbundenen Probleme sind zahlreich und vielfältig. Sie hängen maßgeblich mit den geteilten Verantwortlichkeiten von Kommunen, Ländern und Bund zusammen. Und sie ergeben sich aus der notwendigen Zusammenarbeit ganz verschiedener Akteure: ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer, Rechtspfleger, Richter, Mitarbeiter der kommunalen Betreuungsstellen, Gutachter.

Mit dem Thema sind außer den Fachverbänden vor allem Juristen befasst. In der gesellschaftlichen Öffentlichkeit ist es kaum sichtbar. Auch in der Politik hat es bislang keine öffentliche Debatte zur Sache gegeben. Und das, obwohl sich trotz mehrerer Reformen die Praxis seit der Einführung des Gesetzes vor 20 Jahren nicht wirklich verbessert hat.

Seit Oktober 2011 liegt der Abschlussbericht einer interdisziplinären Arbeitsgruppe vor, die im Auftrag des Bundesjustizministeriums Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts erarbeitet hat. Die Evangelische Akademie Loccum lädt dazu ein, die mit diesem Bericht auf den Tisch gelegten Ver­besse­rungs­vorschläge im Kreis betroffener Akteure zu dis­kutieren: Wie kann Betreuung künftig effektiver und wirksamer organisiert und rechtlich geregelt werden? Und wie kann sichergestellt werden kann, dass die Betreu­en­den dabei hinreichend zum Wohl der Betreuten handeln?